Kriterien des Fairen Handels

Die Konvention der Weltläden ist das Grundsatzpapier für den Fairen Handel der Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Sie wurde in einem jahrelangen Dialog gemeinsam entwickelt und erstmals 1997 von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbandes beschlossen. Die Kriterien der Konvention der Weltläden in der aktuellen Version decken sich mit den zehn Prinzipien der World Fair Trade Organization (WFTO).
 

Fairer Handel, wie ihn die Weltläden betreiben, strebt eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden an. Daher wendet die Konvention die Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an: auf Produzent/innen, Importeure sowie Weltläden und Fair-Handels-Gruppen.

Grundkriterien der Konvention:

  • Handelspraktiken
  • Arbeitsbedingungen
  • Transparenz
  • Bildungs- und Informationsarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Umweltschutz
  • Ergänzungsprodukte (z.B. regionale Produkte)

 

Links zu Akteuren des Fairen Handels

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